Sterbefall - und nun?

Was ist im Sterbefall zu tun?


Der Tod eines geliebten Menschen, egal unter welchen Umständen, stellt immer eine Ausnahmesituation dar. Man fühlt sich schlichtweg mit der Situation überfordert und ist verunsichert was zu tun ist. Womöglich haben Sie von anderen Menschen auch Horrorgeschichten von Bestattern zu hören bekommen die Sie verunsichern.


Wir haben für Sie einen kleinen Leitfaden zusammengeschrieben um sich im Sterbefall der Situation besser gewachsen zu fühlen.


Sich Zeit zum Abschied nehmen


Sie haben nur diese eine letzte Möglichkeit so intim von Ihrem geliebten Menschen Abschied zu nehmen. Diese Zeit sollten Sie sich nehmen, denn sie ist kostbar. Es besteht keine Notwendigkeit Entscheidungen zu überstürzen, sich zur Eile drängen zu lassen, in Panik zu verfallen oder sich mit der unmittelbaren Ausgestaltung der Trauerfeier zu beschäftigen. Das hat Zeit.


Ein verstorbener Mensch kann bis zu 36 Stunden Zuhause bzw. in der Alten- oder Pflegeeinrichtung belassen werden bevor er in entsprechende Kühlungsräume überführt werden muss. Die meisten Altenheime und Hospize verfügen über einen entsprechenden Raum in dem in Ruhe vor Ort Abschied genommen werden kann. Wir empfehlen Ihnen dies im Hinterkopf zu behalten um Ihren persönlichen Trauerprozess besser bewältigen zu können.


Natürlich können Sie uns jederzeit unter der Rufnummer 0157 - 35 17 50 60 anrufen. Wir kommen zu Ihnen, nehmen uns die Zeit die Sie brauchen und besprechen mit Ihnen alle Fragen und das weitere Vorgehen. Wir sehen uns nicht als reine Dienstleister sondern als eine Stütze auf die Sie sich verlassen können und helfen Ihnen so gut wie nur möglich Ihrer Trauer Luft zu machen.



Einen Arzt kontaktieren


Bevor wir unsere Arbeit aufnehmen können muss ein Arzt oder Ärztin die Todesbescheinigung ausstellen. Sofern der Angehörige Zuhause verstorben ist, können Sie diesbezüglich Ihren Hausarzt oder ärztlichen Not- oder Bereitschaftsdienst anrufen. Krankenhäuser, Altenheime und Hospize veranlassen dies automatisch und Sie brauchen sich darum nicht zu kümmern. Diese Bescheinigung ist die Grundlage aller weiteren Schritte.


Sofern die Todesursache ungeklärt ist oder kein natürlicher Tod vorliegt wird der zuständige Arzt die Kriminalpolizei einschalten. Um weitere Schritte unternehmen zu können muss erst die Freigabe durch die Staatsanwalt veranlasst werden. Das klingt schlimmer als es ist, da diese Handlungskette bereits durch einen Sturz ausgelöst werden kann. Um diese Angelegenheit kümmern wir uns jedoch für Sie.


Natürlich können Sie uns auch bereits direkt nach Eintritt des Todes kontaktieren. Wenn Sie sich vor dem Eintritt des nahenden Todes nicht alleine sein können oder wollen kommen wir auch gerne vorbei. Wir werden Sie in dieser Situation auffangen Ihnen Halt geben, Helfen und Sie unterstützen.



Das Familienstammbuch / notwendige Unterlagen


Um die Sterbeurkunden beantragen zu können benötigen wir die Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde des Verstorbenen bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners und gegebenenfalls ein Scheidungsurteil sofern eine Scheidung stattgefunden hat. Diese Unterlagen müssen nicht sofort vorliegen und können auch ein paar Tage später nachgereicht werden, wenn sich der erste Schock gelegt hat.


Sollten einige Urkunden nicht auffindbar sein, so ist dies kein Problem. Wir können Sie bei dem zuständigen Standesamt ganz unkompliziert anfordern.



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